amptsflecken,
der
.
1.
›Ortschaft innerhalb eines Amtsbezirkes‹;
zu (
das
5.
Zur rechtlichen Stellung von Flecken vgl. .

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1561
):
Volgend ordnung [...] etlicher mengel und vel halb in Stuttgarter amptzflecken.
2.
wohl auch: ›Flecken, in dem eine Behörde residiert‹; dann zu
ampt
(
das
) 4.

Belegblock: