amptsübergeher,
der
.
›Aufsichtsperson in einer Försterei, Forstmeister‹;
vgl. (
das
4,  2.

Belegblock:

Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1632
):
sollen sie an keinem andern ort hacken alß inen aus bevelch ihr gnaden herrn verwesers etc. durch den ambtsubergeher und waldfertner jedes iar ordentlich ausgezaiget wiert.