ampt(s)herre,
der
;-/-n.
›j., dem in einer sozialen Ordnung, z. B. einer städtischen oder klösterlichen Verwaltung oder im Bergbau, eine bestimmte, meist administrative Funktion unterschiedlichen Ranges zugeteilt ist, Träger, Inhaber eines Amtes‹;
Belegblock:
haben wir eintrechtig beschlossen und bei den amptsherren also geordent.
Die ammet hernn sich scheyden auss | Vnd lauffen in das sich hauss, | Auff das das sie / wol gessen vnd getrinken.
daß ain erbere gmaind an solicher beschehner rechnung, als von des rats amptherren (gethan), ain [...] geniegen gehapt hat.