altmeister,
der
.
›früherer Zunft-Bruderschaftsmeister‹, speziell: ›Amtsmeister des verflossenen Jahres‹ sowie: ›ehemaliger Hochmeister im deutschen Orden‹;
zu
1
 7,  23.

Belegblock:

Wrede, Aköln. Sprachsch.
111
;