alpzins,
der
;
-/-en.
›Nutzungsgebühr für eine herrschaftliche Alm‹;
zu
1
 3.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .
Wortbildungen:
alpzinsenrecht.

Belegblock:

Rennefahrt, Gebiet Bern (
halem.
,
1417
):
welhes iars sy mir den alpzins nit wertent, so sol und mag ich oder min erben pfenden ir vich.