almosenpfleger,
der
;-/-e.
›mit der Verwaltung der Armenkasse und der Armenhäuser Beauftragter, Verwalter der Almosenstiftung‹;
Belegblock:
worüber auch gedachte allmoßenpflegere jährlich richtige rechnung vor erst genannten persohnen abgeleget.
Die heiligen-, allmosen-, gemeind- und kindspflegere alle sampt und sonders sollen bei pöen zehen pfund heller von ihrem pfleggeld in ihren nutz nichts brauchen.