almendschütze,
der
;
-/-n.
›für die Allmende zuständiger Aufseher, Ordnungshüter, Schütze‹;
zu  1.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Kollnig, Weist. Schriesh.
43, 44
(
rhfrk.
,
1483
):
sollen hinfur von der zent wegen almendschutzen gesetzt werden, und das dieselben globen und sweren, diß ordenung zu halten.
Ebd.
71, 4
(
1684
):
Welche nun frevelhaft darwider handlen, solle nicht allein der allmendschütz sondern auch übrige allmendsgenossen bey ihren pflichten fleißig aufnotiren.allmendschütz sondern auch übrige allmendsgenossen bey ihren pflichten fleißig aufnotiren.
Ebd.
73, 30
(
1687
):
Dafern der allmendschütz oder gebüttel oder sonst jemand einen ereylet, der viehe einschlägt und doch nicht in die allmend gehörig ist oder der darinnen holz hawet.
Ebd.
37, 8
;
57, 11
.