almendgenosse,
der
;
-/-n.
›Allmendgenosse, Nutzungsberechtigter an der Allmende‹; zu  1, (
der
).
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Kollnig, Weist. Schriesh.
71, 4
(
rhfrk.
,
1684
):
Welche nun frevelhaft darwider handlen, solle nicht allein der allmendschütz sondern auch übrige allmendsgenossen bey ihren pflichten fleißig aufnotiren.
Ebd.
49, 25
.