almacht,
die
.
1.
›Allmacht, uneingeschränkte Machtfülle‹; meist Gott, in Einzelfällen Weltinstanzen zugeschrieben;
zu
2
(Adj.) 1,  16.
Bedeutungsverwandte:
(
der
1; vgl.  1.

Belegblock:

Gropper. Gegenw. (
Köln
1556
):
Was moͤcht doch wider sein almacht / vnnd sein helles wort.
Gille u. a., M. Beheim
70, 170
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
Der driveltig und eine | palt tet dem teufel wider stant | und seinen gnossen allen sant. | sein allmacht da erscheine.
v. Birken. Erzh. Österreich (
Nürnb.
1668
):
weil er sich befleisst / denjenigen auf seiner seite zuhaben / der die Allmacht selber ist.
Henisch (
Augsb.
1616
):
In einem nu vnd blick verfelt / | Allmacht vnd boßheit diser Welt.
Gropper. a. a. O. ;
Kehrein, Kath. Gesangb. ;
2.
›Gott‹; Metonymie zu 1.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.

Belegblock:

Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. (
Straßb.
1650
):
bewahre euch alle Gott, in dessen Namen ich euch gesegne, demütig seine Allmacht bittend, daß [...].