alleinhändler,
der
;
-/-Ø.
›Grubenzimmermann, der selbständig zu arbeiten versteht‹;

Belegblock:

Löscher, Erzgeb. Bergr.
224, 32
(
1. H. 18. Jh.
):
Die Zimmerlinge werden aus den Häuern, [...] genommen [...]. Wenn sie im Stande sind, die Zimmerung ohne besondere Angabe und Aufsicht des Steigers zu besorgen [...], heißen sie Alleinhändler.