albenmeister,
der
;
-/-Ø.
›j., der über die Einhaltung der Weiderechte auf Almen Aufsicht führt und die für den Almbetrieb erforderlichen Verwaltertätigkeiten ausübt‹;
vgl.
1
 3,  3.
Bedeutungsverwandte:
vgl. , .
Wortbildungen:
alpmeisterampt.

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1577
):
das die albmmaister clainen vleiß mit schwendung und rämung der albmen gebraucht haben.
Ebd. (Hs.
17. Jh.
):
weliche albenmaister [...] fleiß fürwenden sollen, damit dise beschribene ordnung unzerpröchentlich und mit fleiß underhalten wurde.
soll ein jeder [...] willig sein gebühr [...] den albmaistern oder rottman [...] geben.