akzisemeister,
der
;
-s/-Ø.
›städtischer Beamter zur Aufsicht über die korrekte Erhebung der Akzise‹, als Titel in früher Zeit den städtischen Rentmeistern beigelegt;
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Schoop, Qu. Düren
269, 15
(
rib.
,
1636
):
Der Accismeister [Custer] soll keine Muhlenkarrig von seinem Hause passiren laissen, er habe diesselbe dan zuvorn wol besehen
(als Teil der Ordnung für den Akzisemeister).
Wrede, Aköln. Sprachsch.
87
;
Loesch, Kölner Zunfturk. .