afterürte,
zu
Ürte
›Zeche, Mahlzeit‹ (
).
›nachträgliches, zusätzliches Gelage‹.
Belegblock:
Schmidt, Frankf. Zunfturk.
(
hess.
,
1593
):
so soll auch kein meister ainige affterörtten oder nachzech uff der stuben halten.
sal nymants einche affterorten oder- spiel off der stoben sitzen oder halden.