afterürte,
die
;
zu
Ürte
›Zeche, Mahlzeit‹ ().
›nachträgliches, zusätzliches Gelage‹.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Schmidt, Frankf. Zunfturk. (
hess.
,
1593
):
so soll auch kein meister ainige affterörtten oder nachzech uff der stuben halten.
Ebd. (
1476
):
sal nymants einche affterorten oder- spiel off der stoben sitzen oder halden.