afterweisung
(?),
die
.
Die Lemmatisierung aus dem einzigen Beleg
affterwissig
ist unsicher (Monophthong statt sonstigem Diphthong
-ei-
, Schreibung mit
-ss-
, auch Suffix
-ig
).
›von einem Nachgericht auferlegte Geldbuße‹; Metonymie zur im Corpus nicht belegten Bedeutung ›Nachgericht‹;
vgl. (Präp.) 1.

Belegblock:

Grimm, Weisth. (
mosfrk.
,
1554
; Hs.
1622
):
im fal aber die burgen
[›Bürgen‹]
[...] nicht bezalten, weisen sie ein affterwissig so lang biss dass die bezalungh beschieht.