afterunternbrot,
das
.
›am Nachmittag eingenommene Mahlzeit, Nachmittagsbrot‹;
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2.

Belegblock:

Schmidt, Frankf. Zunfturk. (
hess.
,
1424
):
zu mittage zu essen und zu drincken und ein affterundernbrot und kein abendessen.
Ebd. (
1425
):
so sal man auch nymand zusschen sant Mertins tage und Unser Frauwen tage kirtzwijhe daz affterundern brod geben.