afterschlagen,
Adj.
›minderwertig, zum Abfall gehörig‹;

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1583
):
waß das afterschlagen holz belangend, hat schultheiß und die holzausgeber macht, einem bürger zu kaufen geben, damit man desto minder denn wald hauen dörfe und damit den wald zu behüten.