afterlehen,
das
;-/-Ø.
›Unterlehen, weiterverliehenes oder weiterverleihbares Lehen im Unterschied zum landesfürstlichen Lehen‹;
zu .
Wortbildungen:
afterlehenserbe
afterlehensherre
afterlehensman
afterlehensleute
).Belegblock:
wer die zwo hofstet lihe, ader ob sie aygin werden hinfur oder afterlehen?
etlich aber werden Afterlehen genandt, nämblich die, so einem Herren [...] durch den Landsfürsten dergestalt verlihen werden, das er dieselb weiter andern verleihen thue.
Das uns hat furbracht unser [...] getruer Wentzlaw von der Wittenmulen, als er ytzunt sein [...] lehen von uns empfangen hat, wie das Diemer Kunig von Hagenow von in zu affterlehen hab den dinghoff.