afterjargeding,
das
.›dem ordentlichen Jahrgericht nachfolgendes Gericht‹;
vgl. .
Belegblock:
hat der scheffen geweist, dass alle die zennder, scheffen, hoffleuth [...] drey mail im jahr zum rechten jahrgedingh dienstpflichtigh seindt zu Tholey zu kommen vnnd zum affteriahrgedingh.