afterglaube,
der
;
-ns/-Ø.
›falscher Glaube, Irrglaube, Aberglaube, von jeweils als recht angesehenem Glauben abweichende Glaubensvorstellung‹;
zu
1
 4.
Bedeutungsverwandte:
, ,  1; vgl. ,  13.

Belegblock:

Aubin, Weist. Köln/Brühl (
rib.
, Hs.
1567
):
verpieten ih [...] zuverei und wihgerlei, alle heimlihe bykompsten, [...], afterglauben, die anders sint, dann die hillige kirch [...] gepuit.
Rupprich, Dürer (
nobd.
,
1525
):
eyn yeglich christenmensch wirdet durch gemel oder byldnüß als wenig zů einem affterglauben getzogen als eyn frůmer mann zů eynem mord, darumb das er ein waffen an seiner seyten tregt.
Seemüller, Chron. Herrsch. 578 Var.;
Dietz, Wb. Luther .