afterbestand,
der
.
›Weiterverpachtung eines Pachtgutes durch den Pächter‹;
vgl. (Präp.) 1, zu  5.
Wortbildungen:
afterbestandleute.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
, Hs.
A. 16. Jh.
):
das all afterbestand sollen verpoten sein, es sei dann mit willen des des der weingartn ist.