adulterieren,
V.;
aus
lat.
adulterare
›Ehebruch begehen; etw. mit fremden Bestandteilen versetzen‹
(
Georges
1, 152
).
1.
›Ehebruch begehen‹.
Wortbildungen:
adulter.

Belegblock:

Rot
287
;
Wrede, Aköln. Sprachsch.
73
.
2.
›etw. miteinander vermischen, vereinen; sich miteinander verbinden; etw. mit fremden Bestandteilen versetzen‹.
Bedeutungsverwandte:
 1.

Belegblock:

Sudhoff, Paracelsus (
1525
/
6
):
ist dermaßen ein metall einer sonderlichen art und eines andern samens, doch aber vil metallen adulterirn in im.
Ebd. (
1537
/
8
):
das beide corpora adulteriren mögen, zu gleicher weis, als ein ehevolk.
Rot
287
.