adigieren,
V.;
wohl aus
lat.
adigere
›jn. heran-, hintreiben; jn. in Eid oder in Pflicht nehmen‹
(
Georges
1, 122
).
›jn. zu etw. bringen, jn. zu etw. verpflichten‹.

Belegblock:

Grothausmann, Stadtb. Karpfen
154, 1
(
mslow. inseldt.
,
1625
):
Wann śie ihn dann hirüber Jnn jurament adigirn wöllen, Zu erforśchen wo es hinkhomben, Er aber śolchs Zu leiśten geścheüett.