aderlas,
der
;aderlässe
(seltener), die
.›Aderlaß, Entnahme einer bestimmten Blutmenge aus der Vene als Teil mittelalterlicher Körperpflege und prophylaktischer Hygiene‹; der Aderlaß unterlag bestimmten Vorschriften hinsichtlich der Zeit seiner Anwendung, war insbesondere im Umfeld der Kirche geregelt;
Zur Sache mit Lit.:
Lex. d. Mal.
; 1, 150-151
Hwb. dt. Abergl.
.1, 172-174
Belegblock:
Daß mein alter so dückisch wer | Mir ein solch aderlaß zu schencken.