adelsbursche,
der
;
-/-(
n
).
›junger Adliger; adliger Landsknecht‹; auch ›im Militärdienst stehender, junger Mann, dessen soziale Stellung über derjenigen des gemeinen Soldaten liegt, ohne daß er dem Adel im standesrechtlichen Sinne zugehören muß‹;
zu
1
 2,
1
.

Belegblock:

Preuss. Wb. (Z)
1, 92
;
Kluge, Seemannsspr.
11
.