adeln,
V.
1.
›jn. in den Adelsstand erheben‹; in der zustandspassiven Verwendungsweise geadelt sein
: ›dem Adelsstand angehören‹; offen zu 2; Wortbildungen:
adelung
Belegblock:
Erheben. Auffruͤcken / beruͤhmbt machen / Adelen / Edel machen / zu grossen Ehren bringen.
der sol geadelt werden billich vor got und vor der weltt; den sol der keyser begoben mit lehen.
Wie züchtig sie sich haltn soll, | Sam sey sie [gmaine metze] hoch geadelt wol.
2.
›jn. in einen höheren Rang, Stand oder in eine höhere Rechtsstellung (z. B. in den Freienstand, auch in einen höheren Adelsrang) bringen‹; Bedeutungsverwandte:
vgl. .3.
›jn./sich geistig oder moralisch erhöhen, sich durch Beachtung von Tugendregeln über andere erheben‹; Bedeutungsverwandte:
vgl. .Wortbildungen:
adelung
Belegblock:
die Frommen / Warhafftigen / Weisen / Milden / welche jhre Tugendt Adelt / vnnd sie zu grossen Ehren bringt / die moͤgen recht Edel heissen / vnnd nicht die Geburt oder Art / wo die Wercke nicht folgen.