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acten,die
;pl. t.;
oft in der lat. Form acta
; ›Schriftstücke bei Behörden‹, insbesondere: ›Schriftstücke bei Gericht‹; zwischen behandeltem Vorgang und Schriftstück, das diesen festhält, kann höchstens ansatzweise unterschieden werden.
Syntagmen:
a. besichtigen / halten
; jm. a. überliefern / zustellen
; in den a. verschrieben sein
; über etw. a. machen
; laut der a.
; a. der disputation.
Wortbildungen:
gerichtsacten
ratsacten
actenschreiber.
Belegblock:
Siegel u. a., Salzb. Taid.
162, 10
(smoobd.
, 1585
): da nun der appelant von der zeit an als er die acta empfangen [...] sein appelation vor dem fürstlichen hofgericht nit erledigt.
Henisch
19
; Eckel, Fremdw. Murners.
1978, 30
; Wrede, Aköln. Sprachsch.
85
; Schulz/Basler
1, 22
; Öst. Wb.
1, 122
.