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acten,
die
;
pl. t.;
oft in der lat. Form
acta
;
aus
lat.
ācta
›Verhandlung vor Gericht, Protokoll, Gerichtsakte‹
(
Georges
1, 273
f.).
›Schriftstücke bei Behörden‹, insbesondere: ›Schriftstücke bei Gericht‹; zwischen behandeltem Vorgang und Schriftstück, das diesen festhält, kann höchstens ansatzweise unterschieden werden.
Bedeutungsverwandte:
(s. v.  1),  1; vgl.  4.
Syntagmen:
a. besichtigen / halten
;
jm. a. überliefern / zustellen
;
in den a. verschrieben sein
;
über etw. a. machen
;
laut der a.
;
a. der disputation.
Wortbildungen:
gerichtsacten
,
ratsacten
,
actenschreiber.

Belegblock:

Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
1585
):
da nun der appelant von der zeit an als er die acta empfangen [...] sein appelation vor dem fürstlichen hofgericht nit erledigt.
Eckel, Fremdw. Murners.
1978, 30
;
Wrede, Aköln. Sprachsch.
85
;
Schulz/Basler
1, 22
;
Öst. Wb.
1, 122
.