ackerrecht,
das
.
1.
›Anspruch auf besonderen rechtlichen Schutz von Feldern (während der Reifezeit)‹;
zu  1, (
das
6.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1546
):
so sollen die fürschwöller ackerrecht haben, weil die frucht auf den äckern stund.
Ebd. ; , 20.
2.
›Recht auf den Grundkux‹.

Belegblock: