achtin,
die
;
zu
4
.
aufgrund der Parallelität in der Aufzählung der Personen in der Belegstelle hier wohl eher ›Frau eines Mitgliedes des (aus acht Personen bestehenden) Kirchengemeinderates‹ (so
Wrede, Aköln. Sprachsch.
66
) als ›weibliches Mitglied des (aus acht Personen bestehenden) Kirchengemeinderates‹, wie es das angibt.

Belegblock:

Buch Weinsb. (
rib.
,
1590
):
hab ich zu dem [...] vorhank des hohen altars [...] 2 richzdaler contribueirt, wie andere kirchmeister, kirchmeisterschn, achten, achtinnen.