achengeld,
das
.›Nebeneinkünfte der Zollbeamten, die sie von den Betreibern der Lastschiffahrt mit Nachen erhielten‹;
vgl.
2
.Nrhein. seit dem 17. Jh.
Belegblock:
so soll dasjenige, was bißhero von den holtzflößern ahn akengeldt und sonsten denen zollbeambten gegeben worden, [...] determiniret werden.
Ebd.
720, 18
: [Auch sind]
die sonst eingeführte achengelder, meet und voy, auch alle ubrige accidentalia der zollbedienten gäntzlich abgeschafft [worden].