achengeld,
das
.
›Nebeneinkünfte der Zollbeamten, die sie von den Betreibern der Lastschiffahrt mit Nachen erhielten‹;
vgl.
2
.
Nrhein. seit dem 17. Jh.
Bedeutungsverwandte:
akzidentalia
 2,
fooi
,
mijt
(dazu
Wb. Ned. Taal
3, 4623
;
9, 722
).

Belegblock:

Scholz-Babisch, Klev. Rheinzollw.
708, 36
(
nrhein.
,
1695
):
so soll dasjenige, was bißhero von den holtzflößern ahn akengeldt und sonsten denen zollbeambten gegeben worden, [...] determiniret werden.
Ebd.
720, 18
:
[Auch sind]
die sonst eingeführte achengelder, meet und voy, auch alle ubrige accidentalia der zollbedienten gäntzlich abgeschafft
[worden].