abzäunen,
V.
›auf js. Land dadurch übergreifen, daß man den Zaun über die Grenze verlegt‹.

Belegblock:

Aubin, Weist. Köln/Brühl (
rib.
, Hs.
1731
):
of jemant den vorß. heren dechant und kapitel an ihren eckern ind guedern zu nahe oder afzeunen, -steinen of steine zu nahe setzenden.
Bauer/C.
122
.