abzug(s)geld,
das
.›Vermögensabgabe, Steuer, die beim Abzug von einem Grundbesitztum, bei Abwanderung des Steuerpflichtigen und ähnlichen Handlungen zu entrichten war‹; wie 3.
Späteres Frnhd.
Belegblock:
hat selbige [persohn] die gewöhnliche nachstewer oder abzuggelt, nemblich den zehenden pfenning von allem ihren wegbringeten vermögen und liegenden gütern zurück lassen müßen.
Von ein- und abzugsgelt.
(daß eine nach auswärts heiratende Frau)
ohne abzuggelt [...] hinweg züchen mag.