abzug(s)geld,
das
.
›Vermögensabgabe, Steuer, die beim Abzug von einem Grundbesitztum, bei Abwanderung des Steuerpflichtigen und ähnlichen Handlungen zu entrichten war‹; wie  3.
Bedeutungsverwandte:
; vgl. .
Späteres Frnhd.

Belegblock:

Kollnig, Weist. Schriesh.
204, 24
(
rhfrk.
,
1695
):
hat selbige [persohn] die gewöhnliche nachstewer oder abzuggelt, nemblich den zehenden pfenning von allem ihren wegbringeten vermögen und liegenden gütern zurück lassen müßen.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 369, 6
(
schwäb.
,
1678
):
Von ein- und abzugsgelt.
Rennefahrt, Recht Laupen (
halem.
,
1598
):
(daß eine nach auswärts heiratende Frau)
ohne abzuggelt [...] hinweg züchen mag.