abzieherlon,
der
.
›Lohn für den Arbeiter, der den Wein ablädt‹; zu nicht belegtem
abzieher
›Ladearbeiter‹, dies zu
abziehen
2.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1780
):
von auswendigen aber 6 ₰ auf- und abzieherlohn gereichet werden soll.