abwitzig,
auch
abitzig
,
Adj.
›verrückt, närrisch; geistesschwach, irrsinnig‹.
Bedeutungsverwandte:
 57, ; vgl. ,  2.

Belegblock:

Jaspers, St. v. Landskron
146v, 16
(
Augsb.
1484
):
wañ die vnschuldikeit die erstat in soͤlichem das vnwissen. Also verstee auch vonn den abiczigen.
Drescher, Hartlieb Caes. (
moobd.
,
1456
/
67
):
Die fraw sprach: ‚Wie ist dir geschechen? Pist du abiczig worden?‘
Rintelen, B. Walther
165, 32
(
oobd.
,
1552
/
8
):
wann ein sollich Person nit gar abwitzig, sonder allein etwas einfelltig wär.