abwissen,
V.
›seine Nichtanwesenheit zu wissen geben, die Nichtteilnahme an etw. entschuldigen‹.

Belegblock:

Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
1565
/
1624
):
ob er zu rechter zeit hat lassen abwissen und ainen saumsall geschigkt, so ist er kainen schadenpfening auf den tag schultig.