abwissen,
›seine Nichtanwesenheit zu wissen geben, die Nichtteilnahme an etw. entschuldigen‹.
Belegblock:
Siegel u. a., Salzb. Taid.
(
smoobd.
,
1565
/
1624
):
ob er zu rechter zeit hat lassen abwissen und ainen saumsall geschigkt, so ist er kainen schadenpfening auf den tag schultig.