abwinden,
V., unr. abl.
1.
›etw. von einer Unterlage abwickeln, abspulen‹; oft in bildl. und ral. Verwendung.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Ermisch u. a., Haush. Vorw.
138, 3
(
osächs.
,
1570
/
7
):
schneidet man die ranken etwan ehlen hoch uber dem stocke ab, [...] und windet hernach den hopfen, [...], abe.
Bildlich bei Luther, WA Br. (
1544
):
was man nicht schlichten kann ohne Verstörung des Friedens, soll man es auff ein knewel winden, bis es Gott selbst einmal abwinde.
˹Ral. Fastnachtsp. (
nobd.
,
15. Jh.
):
Richter, er leugt; ich hab ein meit, | Der hat er so vil vor geseit | Und vil zwirns mit ir abgewunden, | Und han sie auf eim haufen gefunden.
˺
2.
›etw. mit Hilfe einer Winde herabziehen, herunterlassen‹.

Belegblock:

Chron. Magdeb. (
nrddt.
,
1551
):
haben die Magdenburger die eine hohe Spitze an S. Jacobs thurm abgewunnen.
v. Keller, Amadis (
Frankf.
1569
):
ein korb an einem starcken seil abzuwinden vnd von der zinnen hinab zulassen.
Preuss. Wb. (Z)
1, 74
.