abwinden,
V., unr. abl.
1.
›etw. von einer Unterlage abwickeln, abspulen‹; oft in bildl. und ral. Verwendung.Bedeutungsverwandte:
vgl. .Belegblock:
schneidet man die ranken etwan ehlen hoch uber dem stocke ab, [...] und windet hernach den hopfen, [...], abe.
was man nicht schlichten kann ohne Verstörung des Friedens, soll man es auff ein knewel winden, bis es Gott selbst einmal abwinde.
Richter, er leugt; ich hab ein meit, | Der hat er so vil vor geseit | Und vil zwirns mit ir abgewunden, | Und han sie auf eim haufen gefunden.
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2.
›etw. mit Hilfe einer Winde herabziehen, herunterlassen‹.Belegblock:
haben die Magdenburger die eine hohe Spitze an S. Jacobs thurm abgewunnen.
Preuss. Wb. (Z)
1, 74
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