abwerben,
V., unr. abl.
1.
›jm. jn. abwerben‹, auch: ›jm. Arbeit durch unlauteren Wettbewerb entziehen‹.Belegblock:
es soll auch ainer dem andern sein verdingte dienstpotten nit abwerben in kainerlai weiß.
so hiet er denselben dienstpoten unrechtlich auß seinem dienst abgeworben.
Schmeller/F.
2, 982
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