abweisung,
die
.
1.
›Zurückweisung von jm.‹;
zu  1.

Belegblock:

Kisch, Leipz. Schöffenspr. (
osächs.
,
1523
/
4
):
daran haben sie aber ein recht aussagung und abweisung getan, und nach sulcher ergangen sachen haben sie Jorgen Drescher des rechten nicht gewegert.
2.
›vermögensrechtliche Abfindung, Erbzuteilung‹;
zu  2.

Belegblock:

Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
131, 23
(
thür.
,
1474
):
bekant hat, daz ym solliche abwisunge der gutter als wol als den andern bedderben luthen bewust sy.
3.
›Irreführung, Irreleitung von jm.‹;
zu  5.

Belegblock:

Drescher, Hartlieb. Caes. (
moobd.
,
1456
/
67
):
das du chain trugenhait noch falschait nwͦ und fürbas nymmermer in dem wasser treibest zw vercherung oder abweysung der kristen menschen.