abwartung,
die
.
›Nutzung, Gebrauch von etw. (z. B. eines Rechtes)‹;
vgl.  1.

Belegblock:

Kisch, Leipz. Schöffenspr. (
osächs.
,
1523
/
4
):
daran behalden sie die erbliche abwartung auch pillich und moglich.