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abwägen,1.
›das Gewicht e. S. (z. B. von Erz) feststellen, etw. wiegen‹.Wortbildungen:
abwägung.
Belegblock:
wen abgewegen wirt, so gibt er m. g. h. den tzehenden.
haben dÿ [...] herren [...] alles Sylberen geschmeid [...] lossen, abweÿgen vnd [...] an lossen schraiben in dises Puch.
2.
›etw. (Maße, Gewichte o. ä.) eichen‹.Oobd. Weistümer.
Belegblock:
das man [...] bringen solle alle klain und grosse kanten, metzen, mässl, auch gewicht und eln, welche daselbst durch ainen gerichtsambtman gefächt, abgewegen und gemëssen werden sollen.
3.
›die Höhe eines Ortes oder Stollens gegen einen andern bestimmen‹.Bedeutungsverwandte:
.Fachsprache des omd. Bergbaus.
4.
›etw. abwägen, prüfen, beurteilen‹.Belegblock:
also ist dises ampt nach dem römischen sinn, gmuet und geprauch auch zimlicher weis vergleicht und abgewegen.
das dann herr Jobst Teczel [...] abwegen ließ und doran hohen und wassers genug fant.
5.
›jn. von etw. abhalten, abbringen‹.Gegensätze:
.Belegblock:
so haben die Franzesischen kronen d’Eidgnossen vom Romzug [...] abgewaͤgen, und doch dem Franzesischen kuͤng nit bass zůgewaͤgen.