abtrüllig,
Adj.;
zu (vgl. s. v.
1
trollen
).
in der Wendung
jn. abtrüllig machen
›jn. zum Abfall von jm./etw. bewegen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.

Belegblock:

Luginbühl, Brennwalds Schweizer Chron.
2, 434, 28
(
halem.
,
1508
/
16
):
si machtind oͧch teglich abtrülig und ufenthieltind die, so sich von dem rich sündertind.
Maaler (
Zürich
1561
):
Einen von seinem fürnemmen Abtrüllig machen / Von seiner meinung bringen.