abteiding,
das
;-/ auch
-Ø.
1.
›Vergleich, Absprache‹; zu 4.
2.
›Nachteiding, Nachgericht zur Erledigung der im Teiding unerledigten Streitsachen‹.Belegblock:
die drei obgenanten abtaiding sein iegliches uber vierzehen tag nach dem pantaiding.