abstümmeln,
abstümmen,
V.
›etw. abschlagen, abhauen, verstümmeln‹.
Bedeutungsverwandte:
 5,  12,  1; vgl.  1, .

Belegblock:

Schmitz, Schiltb.
75, 19
(
Frankf.
1597
):
sonder alzeit wie ein alter Weydenbaum / so er abgestuͤmmelt wirdt / außgeschlagen.
Schottenloher, Flugschrr.
97, 4
(
Bamb.
1523
):
Die abgestummelt scharpffe metz
(›Geschütz‹) |
Het darzu auch das best getan
(dazu Anm.: „es ist wohl an ein verstümmeltes Geschütz zu denken“).
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
Zu Helffendorff er dich ergreifft, | Jaͤmmerlich in ein Schewren schleifft. | Dir alle gleich an Haͤnd vnd Fuͤß, | Gantz grawsamlich abstuͤmmlen ließ.
Maaler (
Zürich
1561
):
Abstümlen / Den dolder oder grotzen ann boͤumen abhauwen.
Ebd. :
Abstumplen / Abschroten. Admutilare.