abstand,
der
.
1.
›Abstand, Abwendung, Aufgabe von etw. (z. B. einer Haltung)‹;
zu  1.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Kehrein, Kath. Gesangb. (
Köln
1582
):
Wil man kein abstand thůn vom boͤsen, | So scherfft er sein schwert kurtzer frist.
2.
›Abfindungssumme, Abstandsgeld für die Aufgabe eines Rechtes‹; zu  4 mit Übergang vom nomen actionis zum nomen acti.

Belegblock:

Wrede, Aköln. Sprachsch.
45b
.
3.
›Abdankung, Rücktritt von einem Amt‹;
zu  5.

Belegblock:

Buch Weinsb. (
rib.
,
1577
):
Disser Salentinus hat nach sinem abstant vom domcapittel begert, sie wolten im gestatten zu Bon sine bruloft.
Roder, Stadtr. Villingen (
önalem.
,
1592
):
sollen [...] nach gemeinem abstandt der richteren sich der gemein rath des handels [...] underfahen.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 10, 14
(
schwäb.
,
1563
):
alle andere ordnungen, bucher, register und schriften nach ihrem abstand
[der Forstmeister]
bei iren ämptern pleiben lassen.
4.
›Abfall von jm.; Erhebung gegen jn.‹;
zu  6.

Belegblock:

5.
›das Absteigen zur Herberge, zur Nachtruhe‹; metonymisch: ›Absteigequartier‹;

Belegblock:

Wrede, Aköln. Sprachsch.
45a
.