abstäuben,
abstäubern,
V.
1.
eigentliche Bedeutung ›etw. vom Staube reinigen‹ (vgl.
Dwb, Neub.
1, 1012
und ) im eigenen Material nicht belegt. Dazu mehrere Übertragungen und bildliche Verwendungen: ›jn. vor etw. warnen, jn. von etw. abhalten‹; ›jn. prügeln‹ (); vgl. auch 2.
2.
›jn. verjagen, verscheuchen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2.

Belegblock:

Sudhoff, Paracelsus (
1529
):
seind [...] alle dise secten in einem rat oft gewesen, die solt ir lassen gar abgehen und absteuben.
Hierher?: Dict. Germ.-Gall.-Lat.
12b
(
Genf
1636
):
abstaͤubern / abseuchen
(wohl Druckfehler statt
abscheuen
),
Chasser en voye, effaroucher, Efferare.