abspännig,
Adj.;
eher zu  1 als zu ; in letzterem Falle wäre
abspenig
anzusetzen.
1.
in der Wendung
jm. jn. abspännig machen
›jm. jn. abwerben‹; wie  1, , .
Bedeutungsverwandte:
vgl. ,  1,  3.

Belegblock:

Berthold u. a., Zwick. Stadtrref.
73, 6
(
osächs.
,
1542
/
70
):
Es sol niemand [...] eins andern gemietet gesinde mit verheisung mehr lohns oder anders / vorteils abspennig machen.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
73, 2
(
omd.
,
1563
):
auch sollen die muͤhlmeister keiner dem andern jungen abspennig machen.
Preuss. Wb. (Z)
1, 65
;
2.
›ungehorsam, aufsässig‹.
Bedeutungsverwandte:
(Adj.); vgl. .

Belegblock:

Schwartzenbach
P iiijv
(
Frankf.
1564
):
Vngehorsam. Dem Rechten vnd gemainer billigkeyt widerwertig. Abspennig.