absonderlich,
Adj.
/ Adv.;
in adv. Verwendung vereinzelt absonderlichen
; im Gegensatz zu , ausschließlich Formen mit -o-.
Verwendungen 1 und 3 adv., 2 und 4 adj. – Vorw. oobd.; spätes Frnhd.; rechts- und wirtschaftsgeschichtliche Texte.
Belegblock:
particulariter oder absonderlich.
so solle nun hinfüran jedem sein getraid absonderlich gemalen.
da solle der verbröchente tail [...] sich mit den belaidigten absonderlichen vergleichen.
Belegblock:
vüch [...] welches er nothwendig zu verhüetung anderer leüt schaden absonderlich halten müeste.
3.
›besonders, eigens, außerdem, zusätzlich‹.Belegblock:
der verwandlet zuer herrschaft also oft er daß thuet benentlichen 72 ₰, absonderlich aber allen schaden zu ersetzen.
Mehr śoll er noch abśonderlich śeinem śtiefśohn Palkho entrichtn Viertl waiz.