absolto,
Adj.;
aus dem
Ital.
:
assolto
›frei, losgelöst‹
( c).
›frei von weiteren Kosten‹.

Belegblock:

Müller, Welthandelsbr.
175, 34
(
schwäb.
,
1506
):
so muß er den zecha geben für die aguzat (1) ₰ Jenuveßer myntz per ℔ und ist absolto.