abschützen,
V.;
zu
mnd.
schutten
›etwas als Pfand zurückbehalten‹
(
Lübben, Mnd. Hwb.
).
›etw. (z. B. Vieh) als Pfand festhalten, zurückbehalten‹.

Belegblock:

Wrede, Aköln. Sprachsch.
41a
.