abschnüren,
V.
1.
›etw. mit einer Schnur markieren, abgrenzen‹.
Bedeutungsverwandte:
 1; vgl.  1.

Belegblock:

Schmidt, Frankf. Zunfturk. (
hess.
,
1498
):
der flecke sy dan vorhin von des rats [...] buwemeistern [...] eigenlich abegemessen und abegesnort worden.
Ebd. (
1579
):
die leng und breitt [...] abmeßen und abschnuren.
2.
›etw. (z. B. eine Wagenladung) aus seiner Verschnürung lösen‹.

Belegblock:

Hertel, UB Magdeb. (
omd.
,
1494
):
haben die beclagten [...] die erde, so ausz dem graben gefurdt [...] zu der zceit seines capittels abgesnurt uff seines gnedigsten herrn und seiner gnaden kirchen eigenthumb geworffen.
3.
›etw. (z. B. Wasser) ableiten, in eine andere Richtung lenken‹; als Synekdoche an 1 anzuschließen: ›vorbereitend vermessen‹ steht für die Gesamthandlung ›ableiten‹.
Bedeutungsverwandte:
 4.

Belegblock:

Sachs (
Nürnb.
1562
):
Und fieng bald an nach dem berhaten | Und das wasser abschnüren liß.