abreiben,
V., unr. abl.
1.
›etw. von einer Unterlage entfernen, abreiben‹ (bildlich auch von der Sünde gesagt).
Wortbildungen:
abreibung.

Belegblock:

Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
man hat aber die puechstaben mit muetwillen abgeriben.
˹Bildl.: Niewöhner, Teichner
462, 98
(Hs. ˹
moobd.
,
1360
/
70
˺):
daz er dw guten spat und fruͤ | mit den poͤsen macht hail | und reibt in ab der sunden mail | mit der ungerechten neit
˺.
Niewöhner, a. a. O.
389, 115
;
Dietz, Wb. Luther .
2.
›ein Material zerreiben‹.

Belegblock:

Subst. und auf das Produkt der Handlung verschoben:
Belkin u. a.; Rösslin. Kreutterb.
128, 10
(
Frankf.
1535
):
Das abreiben des wetzsteyns verhellt die brüst das die nit groß werden.
3.
›jn. verprügeln‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.

Belegblock:

Wrede, Aköln. Sprachsch.
33b
.
4.
als part. Adj.
abgerieben
›mit allen Wassern gewaschen, ausgekocht (von Personen und ihren Handlungen)‹.
Phraseme:
In der Ra.
jm. eine mücke abreiben
›jm. die Flausen austreiben, jm. eine Lehre erteilen‹.
Bedeutungsverwandte:
, (Adj.) 6,  4, .

Belegblock:

Lichtenstein, Lindener Katzip. (
1558
):
schickete von Rom der vatter bapst ein legaten, der gelert unnd abgeriben war, wie die teüfels-köpff dann sein.
Sachs (
Nürnb.
1556
):
Vil gesprech zu zuecht der thumen jugent, | Auch wider laster und untuegent, | [...] | Hofflich, künstlich poetisch schwenck, | Possen, fabel, abghrieben renck.
Lichtenstein, a. a. O. :
Ein abgeribne mugk, von einem pawren seiner brawt gerissen.